Diese Sonderinformation steht ganz im Lichte des Datenschutzes. Ab dem 25. Mai 2018 gilt europaweit ein einheitlicher Maßstab für den Umgang mit personenbezogenen Daten. Nicht nur für Unternehmen und Webseitenbetreiber gelten die neuen Datenschutzvorgaben, sondern auch für Vereine, Verbände und Körperschaften des öffentlichen Rechts. Auch Jagdgenossenschaften unterliegen den Verpflichtungen der neuen Datenschutzgrundverordnung. Im Mitgliederbereich/Verbandsinternes erhalten Sie weiterführende Informationen.
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