VJE/RVEJ

Die beiden Verbände der Jagdrechtsinhaber in NRW, der VJE und der RVEJ, haben ein gemeinsames Positionspapier zu dem Einsatz von Nachtzieltechnik und künstlichen Lichtquellen bei der Bejagung von Schwarzwild veröffentlicht.

Der Inhalt lautet wie folgt:

Eine Mehrzahl von Ursachen hat dazu geführt, dass die Wildschweinpopulation in Deutschland – und auch in NRW - seit langem viel zu hoch ist. In Wildschweinbeständen in Belgien und Westpolen, jeweils in Grenznähe zu Deutschland, ist die afrikanische Schweinepest (ASP) bereits ausgebrochen. Auch in Deutschland besteht das hohe Risiko eines jederzeitigen Ausbruchs der ASP bei Wild- und Hausschweinen. Bricht die ASP aus, drohen der Landwirtschaft schwerwiegende wirtschaftliche Vermarktungseinbußen für Hausschweine bis hin zur Existenzvernichtung landwirtschaftlicher Betriebe. Seit Jahren nimmt zudem der durch Wildschweine angerichtete Wildschaden in einem Besorgnis erregenden Maß zu. Die Kosten für die Wiederherstellung der Flächen und der Ertrag-sausfall sind finanziell kaum noch zu tragen. Eine deutliche Bestandsabsenkung ist dring-licher geboten, als je zuvor.

Die Verwendung von Nachtzieltechnik und künstlichen Lichtquellen, deren legaler Einsatz zunehmend aus der Jägerschaft und der Landwirtschaft gefordert wird, kann dabei ein zusätzlicher und wirkungsvoller Baustein in einem Maßnahmenbündel zur effektiven Populationsreduzierung sein. Die Verbände der Jagdrechtsinhaber in NRW (VJE und RVEJ) haben Verständnis dafür, dass Jäger und Landwirte vor dem Hintergrund des Seu-chenrisikos und der hohen Wildschäden die Legalisierung einfordern und unterstützen diese Forderung. Die bisherigen Erfahrungen zeigen zudem, dass insbesondere die Ver-wendung von Nachtzielgeräten nicht nur die Anzahl der erlegten Tiere deutlich ansteigen lässt, sondern das Ansprechen des Wildes und die Trefferqualität ganz erheblich verbes-sern kann. Damit wird auch ein Beitrag zur tierschutzgerechten Jagd geleistet. Eine effektive Absenkung der Wildschweinpopulation ist im Interesse der durch den VJE und den RVEJ repräsentierten Jagdrechtsinhaber. Schon heute wirken sich die durch Wildschweine verursachten hohen finanziellen Schäden nachteilig auf die Verpachtung von Jagdrevieren aus. Wildschaden muss dabei im zunehmenden Maße durch die Jagdgenossen selbst getragen werden, da die Bereitschaft der Jagdpächter zur unbegrenzten Übernahme des Wildschadens weiter sinkt.

Bei der Freigabe von Nachtzieltechnik und künstlichen Lichtquellen wird aber auch sorg-fältiges Abwägen und eine Freigabe mit Augenmaß erforderlich sein, um eine anhaltende deutliche Bestandsabsenkung zu erreichen und um mit dem Einsatz dieser Technik verbundene Nachteile zu minimieren. Der Einsatz von Nachtzieltechnik und künstlichen Lichtquellen kann nach Bewertung des VJE und des RVEJ dabei nur ein Baustein in einem erforderlichen Gesamtmaßnahmenkonzept zur Regulierung der Wildschweinpopulation sein. Denn es muss davon ausgegangen werden, dass sich die Wildschweine auch dieser neuen Jagdmethodik wiederum an-passen werden. Im Focus muss daher auch weiterhin die flächendeckende Umsetzung von revierübergreifenden Gesellschaftsjagden stehen. Diese gilt es in allen Revieren umzusetzen, in denen Wildschweine vorkommen, soweit es die örtlichen Verhältnisse erlauben. Jäger, Land- und Forstwirte und Jagdrechtsinhaber sind dabei auch weiterhin gefordert, gemeinsame Anstrengungen zur Umsetzung einer effektiven Schalenwildregulierung zu unternehmen. Auch die jeweiligen Revierverhältnisse und die Auswirkungen auf anderen Schalenwildarten sind bei dem Einsatz von Nachtzieltechnik und künstlichen Lichtquellen zu bedenken. So darf etwa der Einsatz von Nachtzieltechnik und künstlichen Lichtquellen nicht dazu führen, dass das übrige Schalenwild heimlicher wird und vermehrt Schäden im Wald verursacht, weil Äsungsflächen aufgrund des dauerhaften Jagddruckes gemieden werden. Eine allgemeine Freigabe von Nachtzieltechnik und künstlichen Lichtquellen auf alle Schalenwildarten wird vom VJE und vom RVEJ hingegen nicht für erforderlich erachtet.

Ebenso, wie es aktuell der Gesetzgeber durch entsprechende Anpassung des Waffenge-setzes verdeutlicht hat, so trauen auch VJE und RVEJ der Jägerschaft einen verantwor-tungsvollen Umgang mit Nachtzielgeräten und künstlichen Lichtquellen zu. Die vom Bun-desgesetzgeber vorgenommene Weichenstellung zur Unterstützung einer wirkungsvollen ASP- und Wildschadensprävention sollte umgehend auch in NRW aufgegriffen werden, so wie dies in einigen Bundesländern bereits geschehen ist.