RVEJ Informationsbrief Nr. 80 / Februar 2018 erschienen
Nr. 80 / Februar 2018
RECHTSPRECHUNG - Außerordentliche Kündigung nur durch Jagdgenossenschaft, nicht durch Jagdvorstand
VERWALTUNGSPRAXIS
- Jeder Schaden ist zu melden
- Jagdpachtvertrag: Mitpächtergemeinschaft
- Teilung von Jagdgenossenschaften
- Veräußerungen von Grundstücken - Angliederung an Eigenjagdbezirk
VERBANDSINTERN
- RVEJ-Fortbildungsveranstaltungen
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